Wenn du bei Beginn des Freiwilligendienstes noch minderjährig bist, benötigen
wir von dir den Nachweis der Teilnahme an der Erstuntersuchung gemäß Jugend­arbeitsschutzgesetz § 32. Den hierfür benötigten Untersuchungsberechtigungs­schein erhältst du bei deinem zuständigen Einwohnermeldeamt. Die Untersuchung kann dein Hausarzt durchführen. Die Kosten dafür werden vom Einwohnermeldeamt übernommen.

Da die Erstuntersuchung eine befristete Gültigkeit hat, bitten wir dich, diese Unter­suchung im Monat vor dem Beginn deines Freiwilligendienstes durchführen zu lassen. Die Bescheinigung über die erfolgte Erstuntersuchung bzw. die Ausfer­ti­gung für den Arbeitgeber sende uns danach bitte umgehend zu. Ohne die erfolgte Erstuntersuchung kannst du den Freiwilligendienst nicht beginnen.