Antworten auf häufige Fragen
Was ist ein Freiwilliges Soziales Jahr / Bundesfreiwilligendienst?
Das FSJ und der BFD sollen ein Bildungsjahr im weitesten Sinne sein, in dem soziales Lernen ebenso wie beruflich verwendbare Qualifikationen vermittelt werden. Es wird in der Regel in sozialen Einrichtungen geleistet und dauert 12 Monate. Nach 6 Monaten wird es als gesetzlicher Freiwilligendienst anerkannt. Das FSJ und der BFD haben einen jugendpolitischen Anspruch als Bildungs- und Orientierungsjahr für die Freiwilligen. Es richtet sich insbesondere an den Interessen und Bedürfnissen der Jugendlichen aus. FSJ und BFD unterliegen einer gesetzlichen Regelung.
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Verlängerung
Man kann den Freiwilligendienst um maximal 6 Monate verlängern (gesamt max. 18 Monate Freiwilligendienst), wenn Freiwillige, Einsatzstelle und die Diakonie RWL der Verlängerung zustimmen. Pro Verlängerungsmonat ist ein weiterer Seminartag vorgesehen.
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Was ist der Unterschied zwischen dem Freiwilligen Sozialen Jahr und dem Bundesfreiwilligendienst?
Im Prinzip gibt es in Trägerschaft der Diakonie RWL kaum Unterschiede zwischen dem FSJ und dem BFD. Ihr seid im Großen und Ganzen in den gleichen Tätigkeitsbereichen eingesetzt, bekommt die gleiche pädagogische Begleitung und auch das gleiche Taschengeld. Der einzige Unterschied ist, dass Freiwillige im Bundesfreiwilligendienst auch älter als 27 Jahre sein dürfen. In der Regel merkt man den Unterschied kaum.
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Warum sollte ich ein FSJ / BFD machen?
Im FSJ/BFD hast Du die Möglichkeit, Dich ein Jahr lang sozial zu engagieren, praktisch im sozialen Bereich zu arbeiten, einen Beitrag zur Gesellschaft zu leisten, Dich beruflich zu orientieren und Deine Stärken und Schwächen im Umgang mit Menschen in erschwerten Lebenssituationen zu erproben.
Mit einem FSJ/BFD kannst Du Wartezeiten zum Studium oder zur Ausbildung sinnvoll überbrücken. Das FSJ wird in vielen Ausbildungen und Studiengängen des Sozial- und Gesundheitswesens als bereits abgeleistetes Praktikum anerkannt, wird Dir als Wartesemester zum Studium angerechnet (wie viel ist abhängig von der Dauer und der Hochschule) und verbessert die Chancen in Bewerbungsverfahren deutlich.
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Ab wann kann ich ein FSJ / BFD beginnen?
Du kannst den Freiwilligendienst bei uns (fast) jederzeit beginnen.
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Wer kann alles ein FSJ / BFD machen?
Alle Menschen, die zwischen 16 und 27 Jahren alt sind, ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt und Spaß und Interesse daran haben, sich ein Jahr lang freiwillig im sozialen Bereich zu engagieren, unabhängig vom Schulabschluss, von der Herkunft und der Religion.
Den Bundesfreiwilligendienst können auch Menschen machen, die über 27 Jahre alt sind.
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Wo kann ich mein FSJ / BFD ableisten?
Die Einsatzfelder in der Diakonie RWL sind sehr vielseitig. So kannst Du in der Jugendhilfe und Altenhilfe oder im Krankhaus deinen Freiwilligendienst ableisten, aber auch Kinder in Kindertagesstätten und im Unterricht an Regel- und Förderschulen oder im Offenen Ganztag betreuen. Wir haben auch viele Einsatzfelder in denen Freiwillige in Einrichtungen der Behindertenhilfe und in psychiatrischen Einrichtungen Hilfestellungen im Alltag und im Beruf geben. Außerdem kannst Du in Kirchengemeinden oder Diakoniestationen mitarbeiten und sowohl alte Menschen zu Hause unterstützen als auch in Jugendzentren Ansprechperson für die Jugendlichen sein.
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Welche Leistungen bekomme ich im FSJ / BFD?
Du bekommst ein Taschengeld in Höhe von insgesamt 453 €, die Sozialversicherungen werden übernommen.
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Fahrtkosten
Fahrtkosten zur Einsatzstelle müssen von den Freiwilligen getragen werden. Vorstöße, einen Beförderungsschein analog zum Semesterticket zu erhalten, sind bisher abgelehnt worden. Die Fahrtkosten zu unseren Seminaren werden erstattet.
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Minderjährige / Jugendschutz
Für minderjährige Freiwillige gelten die besonderen Jugendschutzbestimmungen. Dies betrifft zum einen den Jugendschutz (Regelungen zu Rauchen, Alkohol etc.), zum anderen die Arbeitszeitschutzgesetze. Die Verträge mit Minderjährigen müssen von einem Elternteil unterzeichnet werden.
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Führungszeugnis
Für einen Freiwilligendienst bei der Diakonie RWL ist ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen. Wir als Träger (Diakonie RWL) fordern dazu auf und legen Dir einen Antrag auf Gebührenbefreiung bei.
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Versicherungen (Kindergeld, Arbeitslosengeld I, Haftpflicht / Berufsgenossenschaft)
Du bist Du ein Jahr lang voll sozialversichert (Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, gesetzliche Berufsunfallversicherung) und bist nach 12 Monaten berechtigt, Arbeitslosengeld I zu beantragen.
Beachte! Während deines Freiwilligendienstes musst du dich selbst bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern.
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Kindergeld
Du bist im FSJ und BFD kindergeldberechtigt.
Außerdem bleibt Dein Anspruch auf (Halb-)waisenrente während des FSJ bestehen.
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Was bedeutet die pädagogische Begleitung?
Das Besondere am FSJ/BFD ist, dass es als soziales Lernjahr gilt und anders als ein Praktikum pädagogisch durch den Träger Diakonie RWL begleitet wird. Das heißt, du hast zusätzlich zu Deinen Ansprechpersonen vor Ort in den Einrichtungen noch pädagogische Mitarbeiter/innen des Trägers Diakonie RWL, die dich zum Beispiel bei Problemen im FSJ/BFD während des gesamten Jahres unterstützen. Diese besuchen dich auch einmal im Jahr vor Ort in der Einsatzstelle.
Außerdem sind mindestens 25 Seminartage gesetzlich verpflichtender Bestandteil des FSJ/BFD. In diesen Seminaren könnt Ihr in Gruppen von ca. 25 Leuten eure Erfahrungen im FSJ/BFD reflektieren und mit anderen austauschen, an bestimmten fachlichen Themen arbeiten, eure Persönlichkeit und Zukunftsperspektiven weiterentwickeln, politische und religiöse Themen erarbeiten und vieles mehr. Die Zeit auf den Seminaren gilt als Arbeitszeit und ist für alle verpflichtend.
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Wo kann ich mich bewerben?
Du kannst dich jederzeit hier bewerben: » Online Bewerbung. Du kannst Dich im Vorfeld schon mal in unserer » Freiplatzsuche nach interessanten Stellen erkundigen. Sobald wir uns Deine Unterlagen angeschaut haben, werden wir versuchen, Dir eine geeignete Einsatzstelle zu vermitteln. Du kannst Dich aber auch direkt in unseren Einsatzstellen vorstellen.
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Bekomme ich Unterkunft und Verpflegung?
Bisher bieten nur wenige Einrichtungen die Möglichkeit, dort während des FSJ/BFD zu wohnen. Einige stellen jedoch eine kostenfreie Unterkunft zur Verfügung. Wenn Du in einer Einrichtung wohnst und verpflegt wirst hat dies keine Auswirkungen auf dein Taschengeld.
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Urlaub / Sonderurlaub
Der Urlaubsanspruch der Freiwilligen beträgt bei 12 Monaten 30 Tage. Wird der Freiwilligendienst verkürzt oder verlängert, verändert sich der Urlaubsanspruch entsprechend.
Sonderurlaub gibt es in der Regel nicht. Für Vorstellungsgespräche z. B. können die Einsatzstellen aber stundenweise vom Dienst befreien. Sprich uns dazu einfach an, wir beraten dich gerne.
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Kündigung / Probezeit
Die Vereinbarung über einen Freiwilligendienst kann von beiden Seiten gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende oder zum 15. des Monats bei der Diakonie RWL und der Einsatzstelle eingereicht werden. Kündigungen durch Einsatzstellen müssen begründet werden.
Darüber hinaus kann die Vereinbarung natürlich in gegenseitigem Einvernehmen jederzeit (unabhängig von Fristen) aufgelöst werden (Auflösungsvertrag), z.B. wenn ein Studium oder eine Ausbildung aufgenommen werden kann.
Die Probezeit im Freiwilligendienst beträgt 6 Wochen. Innerhalb dieser Zeit kann der Vertrag sowohl von Seiten der Einrichtung wie auch von Seiten der Freiwilligen innerhalb von zwei Wochen (bei FSJ zum Monatsende) gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
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Ausweis
Die Freiwilligen erhalten zu Beginn des Dienstes einen Freiwilligenausweis vom Bundesamt für zivilgesellschaftliche Aufgaben, der bei Vorlage Vergünstigungen bei Kultur- und Sportveranstaltungen, einigen Essensketten u.Ä. bringt (im Zweifelsfalle ausprobieren).
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Nebentätigkeiten
Freiwillige können einer Nebentätigkeit nachgehen, wenn das Einverständnis von der Einsatzstelle und der Diakonie RWL vorliegt. Dabei darf die maximale wöchentliche Arbeitszeit von 48 Wochenstunden nicht überschritten werden. Bei einem Freiwilligendienst von 39 Wochenstunden wäre so eine Nebentätigkeit von maximal neun Wochenstunden möglich.
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Was ist, wenn ich doch noch einen Studienplatz / Ausbildungsplatz bekomme?
Dadurch dass Du ein FSJ ableistest, bleibt Dein Anspruch auf einen Studienplatz bestehen. Das bedeutet entweder, dass Du Dein FSJ/BFD in Ruhe zu Ende machen kannst, um im Anschluss Dein Studium anzutreten oder dass Du kündigst. Als FSJ/BFD gilt es jedoch erst nach 6 Monaten. Weitere Nachteile entstehen Dir dadurch nicht. Und falls Du die Zusage zu einer Ausbildung hast, empfehlen wir, Dein FSJ/BFD zu kündigen. Das ist bei uns problemlos möglich.
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Zeugnis
Nach Ableistung des FSJ/ BFD und den dazugehörigen Seminartagen erhältst du am Ende deines Dienstes zwei Zeugnisse.
1. ein qualifiziertes Zeugnis von uns (Diakonie RWL) über die geleistete Bildungsarbeit und die besuchten Seminartage.
2. ein qualifiziertes Zeugnis von deiner Einsatzstelle über die praktische geleistete Arbeit.
Die Zeugnisse sind ein wichtiger Nachweis für viele Bewerbungen zu Studiengängen oder Ausbildungen.
Auch in nicht sozialen Bereichen wird es als Nachweis über den Erwerb sozialer Kompetenzen positiv gewertet.
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Anerkennung als gelenktes Praktikum
Der FWD kann als gelenktes Praktikum anerkannt werden. Für bestimmte Studiengänge und Ausbildungen sind die jeweiligen Ausbildungsordnungen bzw. Studienordnungen zu beachten, i.d.R. reicht bei Bedarf die Dienstbescheinigung und das qualifizierte Zeugnis. Ggf. ist zu beachten, dass 12 Monate komplett geleistet sein müssen.
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Impfungen
Bei bestimmten Tätigkeiten ist es sinnvoll und notwendig, Schutzimpfungen z.B. vor Hepatitis durchzuführen. Informationen hierzu gibt es bei der jeweiligen Einsatzstelle, die auch die Kosten dafür übernimmt.
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Wie gelange ich zum Online-Seminar?
Wir organisieren unsere Online-Seminare über Microsoft Teams. Wenn du einem PC teilnimmst, benötigst du dafür keine Software, nur den gewohnten Browser (Chrome, Edge, ...). Nach Zuordnung zu deinem Seminarteam erhältst du einen Mail. Es ist aber nicht schlimm, wenn du sie nicht findest. Über diesen Link findest du immer zum Seminarteam: www.teams.fsj-bfd.de.
Melde dich dann mit dem Microsoft-Konto an, das mit der bei uns hinterlegten Mailadresse verbunden ist. Oder du richtest für die Mailadresse ein neues Konto bei Microsoft an. Nach der Anmeldung siehst du den Zugang zum Seminarteam. Wenn es eine Auswahl zwischen "persönlichem Konto" und "Geschäftskonto" gibt, wähle das Geschäftskonto.
Falls du mit einem anderen Konto bei Microsoft schon angemeldet bist, melde dich dort erst ab und starte den Browser neu. Oder du machst ein Privates/Inkognito-Fenster auf, bevor du dich neu anmeldest.
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Freistellung während des Freiwilligendienstes
Nach Rücksprache und in gegenseitigem Einvernehmen mit der Einsatzstelle und dem Träger Diakonie RWL ist eine Freistellung während des Freiwilligendienstes möglich, zum Beispiel zur Orientierung in einem anderen Beruf als die Berufsbereiche der Einsatzstelle. Die Freistellung darf nicht länger als einen Monat dauern und erfolgt grundsätzlich unentgeltlich. Es besteht kein Anspruch auf eine Freistellung.
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