"Ein Freiwilligendienst darf kein Privileg sein"

Neues Gutachten: Rechtsanspruch auf Freiwilligendienst ist möglich

Du willst ein FSJ oder BFD machen – aber fragst dich, ob du überhaupt einen Platz bekommst? Hier setzt ein neues Gutachten an. Es zeigt: Ein gesetzlicher Anspruch auf einen Freiwilligendienst wäre möglich. Und genau das fordert auch die Diakonie RWL – gemeinsam mit vielen anderen Verbänden.

Junge Freiwillige mit Plakat: "Versprechen halten"

FSJ und BFD - immer wieder von Kürzungen bedroht. Engagierte Freiwillige halten dagegen. 

Weitere Informationen
Vision einer Kultur der Freiwilligkeit
Was wir für die Freiwilligendienste fordern

Rechtsanspruch für alle

Jede*r, der einen Freiwilligendienst machen will, soll auch einen Platz bekommen – gesetzlich garantiert.

Existenzsicherndes Freiwilligengeld

Taschengeld auf BAföG-Niveau – damit sich alle ein FSJ oder BFD leisten können.

Einladung & Beratung für alle Jugendlichen

Junge Menschen sollen aktiv über ihre Möglichkeiten informiert und persönlich angesprochen werden.

Offen für alle Lebenslagen

Auch für Jugendliche ohne Schulabschluss oder mit Förderbedarf – durch bessere Begleitung und Unterstützung.

Nicht jede*r, der ein FSJ oder BFD machen will, bekommt auch einen Platz. Das liegt nicht am mangelnden Interesse – sondern daran, dass vielen Einsatzstellen das Geld fehlt, um Freiwillige zu beschäftigen.

Jede*r, der sich engagieren will, sollte einen Platz bekommen

Ein Gutachten der Bertelsmann-Stiftung zeigt jetzt: Der Staat könnte gesetzlich festlegen, dass allen jungen Menschen, die sich engagieren möchten, auch ein geförderter Platz garantiert wird. Bisher galt das wegen der Länderzuständigkeit für das FSJ als rechtlich umstritten.

Die Diakonie RWL setzt sich mit einem breiten zivilgesellschaftlichen Bündnis dafür ein, dass der Zugang zu einem Freiwilligendienst gesetzlich garantiert wird. Allein bei der Diakonie RWL könnten mit gesicherter Förderung rund 1.000 zusätzliche Plätze entstehen – vor allem dort, wo junge Menschen viel bewegen können: in Kitas, Schulen und der Jugendhilfe.

Existenzsicherndes Taschengeld

Mathias Schmitten, Leiter des Zentrums Freiwilligendienste der Diakonie RWL, begrüßt die Klarheit des Gutachtens: „Ein Freiwilligendienst darf kein Privileg sein. Es braucht verlässlichen Zugang für alle, die mitmachen wollen.“ Und er stellt klar: „Ein Rechtsanspruch ohne soziale Absicherung greift zu kurz.“ Denn viele junge Menschen können sich einen Freiwilligendienst schlicht nicht leisten. Deshalb fordert die Diakonie RWL zusätzlich ein höheres, existenzsicherndes Taschengeld, das allen den Zugang ermöglicht – unabhängig vom Geldbeutel.